Dieses Zeichen heißt Identitätskennzeichen und ist eine verpflichtende Angabe auf der Verpackung und besteht aus folgenden Elementen:
- die Abkürzung für den Mitgliedstaat, also etwa "DE" für Deutschland,
- die Zulassungsnummer des Betriebs, aus dem das Erzeugnis kommt; die Zulassungsnummer enthält die amtliche Abkürzung des Landes, in dem der Betrieb gelegen ist zum Beispiel "BY" für Bayern, und eine fünfstellige Nummer; außerdem kann bei älteren Zulassungsnummern, die vor September 2007 vergeben wurden, auch eine Abkürzung für die Betriebsform (wie "EV", das bedeutet "Verarbeitungsbetrieb") enthalten sein
- wenn es sich um ein Erzeugnis aus einem Betrieb der Europäischen Gemeinschaft handelt, die Abkürzung für "Europäische Gemeinschaft ", EG. Je nach Herkunftsland werden auch andere Abkürzungen für die Europäische Union verwendet.
Der Verbraucher kann anhand des Zeichens nur erkennen, in welchem Staat und Bundesland das Erzeugnis zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Dadurch sind Rückschlüsse auf die Transportwege möglich. Die Herkunft der Rohstoffe ist daraus jedoch nicht abzuleiten.
Hinter diesen Zulassungsnummern stehen diese bayerischen Molkereien:
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