(c) Fotolia_79658118

Erlass zum Aus der Anbindehaltung: Von niedersächsischen Wölfen und Bärendiensten

Das hat eingeschlagen: Knapp 15 Monate nach dem Aus der früheren Ampelkoalition und dem abrupten Scheitern der bereits weit fortgeschrittenen Novelle des Tierschutzgesetzes – die unter anderem ein Ende der ganzjährigen Anbindehaltung innerhalb von zehn Jahren sowie teils kaum praktikable Vorgaben für die Kombihaltung vorsah – droht nun neues Ungemach: Mit einem Sonderweg für Niedersachsen will die dortige rot-grüne Landesregierung die Anbindehaltung komplett und ausnahmslos verbieten. 

Die grüne Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte stellte am Donnerstag vergangener Woche einen Erlassentwurf hier vor, in dem ein Verbot jeglicher Anbindehaltung, auch der Kombinationshaltung bis 2034 umgesetzt werden soll.

Obwohl die bayerische Staatsregierung – allen voran Landwirtschaftsministerin Kaniber – bereits klargestellt hat, dass ein derartiges Vorhaben für Bayern außerhalb jeder Überlegung steht und man weiterhin auf den bewährten Weg der konsequenten Weiterentwicklung im Tierwohl sowie auf Freiwilligkeit setzt, birgt der niedersächsische Alleingang erhebliche Risiken. Er könnte sich wie ein schleichendes Geschwür auf die gesamte Rinder- und Milchviehhaltung auswirken – auch in Süddeutschland.

Denn politische Vorgaben, Gesetze und Allgemeinverfügungen sind die eine Seite, die brutalen Gesetze des Marktes die andere. Und hier wurde bekanntlich in den vergangenen Jahren richtig Gas gegeben, obwohl der "Markt", gemeint die Verbraucherschaft, diese kostenaufwändige Weiterentwicklung im Sinne des Tierschutzes nur unzureichend honoriert. Es ist deshalb zu befürchten, dass auch in wirtschaftsgetragenen Systemen, in denen auf bundeseinheitliche Standards gesetzt wird, wie bei QS, QM-Milch oder ITW, eine neue Diskussion losgetreten wird. 

Zur Einschätzung der Dimension: Während durch den Erlass in Niedersachsen nach dortigen Angaben "nur" etwa 1.000 Betriebe (Milchvieh, Aufzucht, Färsen- und Bullenmast) im Feuer stehen würden, läge in Bayern die Zahl der betroffenen Betriebe um den Faktor 10 (!) höher. Um es noch einmal zu wiederholen. Neben der bekannten Zahl an Milchviehställen in Bayern mit ganzjähriger Anbindehaltung, die Zug um Zug spätestens mit dem nächste Investitions- und Weiterentwicklungsprozess oder im Zuge des Generationswechsels mit dem bereits beschlossenen Auslaufen der Milchviehhaltung verschwinden werden, würde nach dem "Vorbild" Niedersachsen auch keine Kombinationshaltung mehr zulässig sein: Ob konventionell oder bio, ob mit Weide oder "nur" mit Bewegungsmöglichkeit, nach gegenwärtiger Definition an 120 Tagen. Und das eben nicht nur für Milchvieh, sondern auch für Jungviehaufzucht und Mast.

Ärgerlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Initiatoren solcher politischen Vorstöße und auch Tierschützer und vor allem Tierrechtler der breiten Öffentlichkeit gegenüber suggerieren, dass Tiere in Anbindehaltung "unsägliches Leid erfahren", die Ställe "eng, dunkel und stickig" seien und damit gerade diesen Tierhaltern mit meist sehr kleinen Beständen unterstellen, den vielen weiteren Grundbedürfnissen der Tiere nicht ausreichend Rechnung zu tragen. Man wird sehen, welche Folgen der Alleingang Niedersachsens haben wird. Aber schon heute darf (vor)geurteilt werden, dass Niedersachsen nicht nur die meisten Wölfe, übrigens noch vor Brandenburg, beheimatet, sondern auch vielen Rinderhaltern einen Bärendienst erweisen hat.

Zurück zur Listenansicht

Wir sind für Euch da und
unterstützen Euch.

Hier erfahrt Ihr, wo wir Euch überall helfen können.