Nach dem ersten bestätigten Fall der Blauzungenkrankheit (Serotyp 8, BTV-8) am 10. Oktober 2025 im Ortenaukreis in Baden-Württemberg wurde am 20. Oktober 2025 nun auch ein Fall im Landkreis Berchtesgadener Land festgestellt. Damit gelten weite Teile Bayerns, insbesondere Oberbayern und Niederbayern, als nicht BTV-8-frei.
Für Landwirte bedeutet dies, dass innerhalb eines Radius von 150 Kilometern um den betroffenen Betrieb eine Restriktionszone eingerichtet wurde. Innerhalb dieser Zone dürfen Tiere ohne Einschränkungen verbracht werden. Tiertransporte aus den betroffenen Gebieten in BTV-8-freie Regionen, auch innerhalb Bayerns, sind jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die jeweils betroffenen Regionen können unter https://tinyurl.com/2wascpn7 eingesehen werden. Für Verbringungen von Tieren aus nicht BTV-8-freien in BTV-8-freie Gebiete gelten besondere Bedingungen. Tiere dürfen nur transportiert werden, wenn sie entweder vollständig gegen BTV-8 geimpft sind oder bestimmte PCR-Testanforderungen erfüllen. Geimpfte Tiere müssen sich innerhalb des vom Impfstoff garantierten Immunitätszeitraums befinden und entweder mindestens 60 Tage vor dem Transport geimpft worden sein oder mit einem inaktivierten Impfstoff behandelt und anschließend mit negativem PCR-Befund getestet worden sein. Nachkommen geimpfter Muttertiere unter 90 Tagen dürfen ebenfalls verbracht werden, sofern die Mutter korrekt vor oder spätestens 28 Tage vor der Geburt geimpft wurde. In letzterem Fall ist zusätzlich ein negativer PCR-Test des Jungtieres erforderlich, der innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung durchgeführt wurde. Diese Jungtiere müssen innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum der Mutter aufgenommen haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden. Nicht geimpfte Tiere dürfen nur dann transportiert werden, wenn sie mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder vor Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurden und während dieses Zeitraums ein negativer PCR-Test durchgeführt wurde, dessen Proben frühestens 14 Tage nach Beginn der Behandlung entnommen wurden. Innerhalb der nicht BTV-8-freien Zone können Tiere hingegen ohne weitere Einschränkungen verbracht werden. Für Transporte aus nicht BTV-8-freien Gebieten in BTV-8-freie Gebiete zur unmittelbaren Schlachtung gelten ebenfalls bestimmte Voraussetzungen. Im Ursprungsbetrieb darf in den letzten 30 Tagen vor der Verbringung kein Fall einer BTV-Infektion aufgetreten sein. Die Tiere müssen direkt vom Herkunftsbetrieb zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft geschlachtet werden. Zudem muss der Betreiber des Herkunftsbetriebs den Bestimmungsschlachthof mindestens 48 Stunden vor der Verladung über die Verbringung informieren. Diese Regelungen beziehen sich ausschließlich auf den Serotyp BTV-8. Der Nachweis des Serotyps BTV-3 hat hingegen keine Auswirkungen auf den Viehverkehr, da dieser Serotyp bereits in ganz Deutschland verbreitet ist.
Eine Impfung stellt weiterhin den wirksamsten Schutz gegen die Blauzungenkrankheit dar. Über die Bayerische Tierseuchenkasse können Zuschüsse zur Impfung von Rindern und Schafen beantragt werden.
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Regelungen sind unter https://tinyurl.com/3fu4b3bd und https://tinyurl.com/yc7f5kru zu finden.