Konventioneller Milchpreis (oGT): beständig am Jahresende
Der Milchmarkt hatte zum Jahresabschluss am Binnenmarkt eine sehr stabile Phase, so dass die ganzen Milcherzeugnisse zu festen Konditionen über die Ladentheke abgesetzt wurden, nur die Tagespreise bei Schnittkäse, Butter und Magermilchpulver schwächeln. Die Verwertung im Milchgeld erfolgt folglich dabei zu unveränderten Werten wie im Vormonat. Der Durchschnittswert in Bayern errechnet aktuell bei 60,1 Cent pro Kilogramm Milch. Dabei konzentrieren sich um den Mittelwert alle bayerischen Regierungsbezirke ohne große Abweichungen. Im Jahresdurchschnitt errechnet sich ein Ergebnis von gut 52 Cent pro Kilogramm Milch. Zum letztendlichen Jahresvergleich fehlen aber noch die unterschiedlichen Rückvergütungen bzw. Nachzahlungen. Der Milchpreisanstieg erreichte im Jahr 2022 einen imposanten Prozentsatz von fast 50 Prozent. Der Erlös stieg von 42 Cent um 18 Cent auf über 60 Cent/kg Milch an.
Ökologisch/biologischer Milchpreis: keine Veränderung
Identisch zum konventionellen Milchpreis verharrt auch der Biomilchpreis im Dezember 2022 auf dem Novemberwert 2022. 63,3 Cent pro Kilogramm Milch erhielten durchschnittlich die Biomilcherzeuger im Dezember 2022. Die Preisverbesserung im Jahr 2022 erreichte eine Höhe von knapp 10 Cent. Im Mittel der laufenden Auszahlungen liegt der bayerische Biomilchpreis bei annähernd 58 Cent pro Kilogramm Milch.
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Anmerkung zum Konventionellen Milchpreis Bayern: Seit mehreren Jahren veröffentlicht der VMB zur Marktorientierung die „laufenden“ Milchpreise der bayerischen Molkereien, entweder historisch um kartellkonform zu sein (mit einem halben Jahr Abstand) oder bei der aktuellen Auszahlung, über die sogenannte aggregierte Erhebung eines Preisdurchschnitts von bestimmten Gebieten. Aber auch hierfür gibt es eindeutige Vorgaben der deutschen Kartellbehörde.
Die Facetten des Milchpreises - Milchpreis ist nicht gleich Milchpreis
In den letzten Jahren hat sich allerdings die „Landschaft“ der Milchvermarktung etwas stärker differenziert. Die erste Unterscheidung bei der Milchpreiserhebung erfolgt, hinsichtlich der Erzeugungskriterien, zwischen der konventionellen und ökologisch/biologischen Milch. In den folgenden Jahren kamen noch weitere Produktions- und Vermarktungskriterien hinzu. Die Anzahl dieser Vorgaben und Unterscheidungen sind inzwischen beachtlich geworden. Daher wird es für die Milchpreiserhebung immer schwieriger und mitunter auch stellenweise undurchsichtiger einen bzw. den Milchpreis Bayern bekanntzugeben. Die Aufteilung der Milchpreisbewertung (im konventionellen Segment) vor Jahren nach der Differenzierung der Futtermittel, das heißt nach konventioneller Milch und Milch ohne Gentechnik-Vorgaben, war noch eine eher leichtere Sortierung. Zwischenzeitlich unterscheidet man auch hier sogar schon zwischen oGT-Futtermittel im Milchpreis auf EU-Ebene und Übersee.
Der VMB kann daher in seiner Bewertung – da es sich um eine Orientierungshilfe handelt - die Unterschiede nur bedingt bewerten. Deshalb fließen Sonderprogramme nicht immer in die Preisfindung mit ein. Dies könnten besondere Regionalzuschläge (z. B. Alpenmilch, Bergbauernmilch etc.), Haltungsformen mit extra Auflagen (Haltungsstufe 3 und 4) oder Futtermittelauflagen (Heumilch) sein, wenn es nur einen kleinen speziellen Anteil an der Gesamtmilchmenge des Molkereiunternehmens betrifft. Die Preissondierung wird sich demzufolge vorläufig auf Haltungsstufe 2 (ITW) bzw. QM+ konzentrieren.
Hinweis zur Milchpreisberechnung: Der Verband der Milcherzeuger Bayern (VMB) wertet monatlich die laufenden Auszahlungsleistungen von konventioneller Milch, ebenso von konventioneller Milch mit Fütterungsbeschränkung (GVO), sowie von ökologisch/biologischer Milch der bayerischen Molkereien, nach kartellrechtlichen Vorgaben, aggregiert aus. Zusätzlich vergleicht der VMB die durchschnittlichen Auszahlungsleistungen der Milch mit Fütterung ohne GVO in den verschiedenen Regierungsbezirken Bayerns. Die Auszahlungsbasis bezieht sich auf 4,2 % Fett, 3,4 % Eiweiß, netto, ab Hof. (Die unterschiedlichen Umrechnungsfaktoren bei der Milchannahme von Volumenerfassung auf Kilogramm-Abrechnungspreis werden nicht bewertet!). Aufgrund kartellrechtlicher Vorgaben, werden die Auszahlungsleistungen der einzelnen bayerischen Milchverarbeitern erst sechs Monate zeitversetzt veröffentlicht).