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Neuer Fall der Blauzungenkrankheit (BTV-8) – Schwaben nun betroffen

Baden-Württemberg hat am Mittwoch 10.12.25 offiziell einen weiteren Fall der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8 (BTV-8) in einem Betrieb im Bodenseekreis bestätigt. Die zuständigen Behörden in Bayern und Baden-Württemberg stehen hierzu in engem, fortlaufendem Austausch und stimmen das weitere Vorgehen gemeinsam ab.

Durch den festgelegten Radius von 150 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb umfasst das betroffene Gebiet nahezu den gesamten Regierungsbezirk Schwaben. Damit gilt Schwaben ab sofort – neben Ober- und Niederbayern – als nicht frei von BTV-8.

Für die Verbringung empfänglicher Tiere aus betroffenen Gebieten gelten besondere Bedingungen. Diese detaillierten Informationen zu den aktuellen Regelungen sind auf der Homepage des BBV und der EU zu finden.

Für den Serotyp BTV-3 bestehen derzeit keine nationalen Einschränkungen hinsichtlich der Verbringung.

Wir möchten nochmals eindringlich auf die Bedeutung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit hinweisen und bitten alle Betriebe, den empfohlenen Impfschutz sicherzustellen.

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