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Rote & Gelbe Gebiete: Wenn Vorschriften die Praxis blockieren

Seit 2017 sorgt die Düngeverordnung (DüV) für Ärger in der Landwirtschaft und somit auch bei vielen Milchviehhaltern – zu hohe Nitratwerte, EU-Klage, neue Auflagen. Mit der Novelle 2020 wurden rote und gelbe Gebiete eingeführt, Dokumentationspflichten verschärft und Regeln für Hanglagen, Gewässerabstände und Stickstofflimits verschärft. Schon damals regte sich Kritik: Viel Bürokratie, pauschale Vorgaben, kaum Rücksicht auf Wetter, Boden oder Erntezeitpunkt.

Und jetzt die Novelle zum 1. Januar 2026 legt noch eine Schippe drauf. Mehr rote und gelbe Gebiete – besonders in Mittelfranken und Unterfranken – bedeuten noch mehr Einschränkungen in der Praxis. Gleichzeitig sollen Pflanzenschutzaufzeichnungen innerhalb von 30 Tagen elektronisch erfasst werden. Für viele Landwirte heißt das: Höherer Aufwand, mehr Bürokratie, kein erkennbarer Nutzen – genau das Gegenteil dessen, was zu Jahresbeginn als Bürokratieabbau angekündigt wurde.

Kurz gesagt: Die DüV bleibt ein Spagat zwischen Umweltauflagen und praktischer Landwirtschaft – starr, bürokratisch und praxisfern. Wer gehofft hatte, dass die neue Novelle endlich praktikabel wird, sieht sich getäuscht.

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