Angaben auf Verpackungen dienen der Verbraucherinformation. Es gibt verpflichtende Kennzeichnungen, in der Regel auf Basis des EU-Rechts, und freiwillige Angaben wie Labels, Logos und Zeichen.
Der Gesetzgeber möchte, daß Verbraucher erkennen können, was sie essen oder trinken. Dabei sollen klare rechtlichen Regelungen wie etwa bei der Grundkennzeichnung und Allergenkennzeichnung helfen. Nährwertangaben, Füllmenge und Herstellerangaben sind verpflichtend. Spezielle Label und Zeichen sind freiwillige Kennzeichnungen und sollen Verbrauchern weitere Orientierung bieten.
Die Grafik zeigt auf der linken Seite, welche Angaben auf Verpackungen verpflichtend sind und auf der rechten Seite, welche freiwillig sind. Das ovale Identitätskennzeichen oder Genusstauglichkeitszeichen beispielsweise ist eine verpflichtende Angabe.
Grafik: BMEL