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Tierseuchen Teil 1: Blauzungenkrankheit (BTV)

Die Blauzungenkrankheit breitet sich weiterhin in Deutschland aus. Die Erkrankung kann bei empfänglichen Arten wie Schafe, Ziegen und Rinder schwere klinische Verläufe verursachen und erhebliche wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen.

Ursache der BTV:
Verursacht wird die Blauzungenkrankheit durch das Blauzungenvirus (Bluetongue Virus, BTV), ein Orbivirus aus der Familie der Reoviridae.

  • Kein direkter Tier-zu-Tier-Kontakt erforderlich
  • Nicht auf den Menschen übertragbar
  • Das Virus ist nicht hochgradig ansteckend, aber schwer kontrollierbar

Verbreitungswege der BTV:
Die Blauzungenkrankheit wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern durch blutsaugende Insekten (Vektoren):

  1. Übertragung durch Gnitzen
    • Kleine Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen das Virus beim Blutsaugen
    • Infizierte Gnitzen stechen Wiederkäuer und übertragen dabei das Virus
    • Die Gnitzen infizieren sich, indem sie Blut von einem infizierten Tier saugen
  2. Klimatische Faktoren
    • Die Verbreitung ist stark vom Klima abhängig: Warme Temperaturen begünstigen die Gnitzenvermehrung
    • Aufgrund des Klimawandels breitet sich die Blauzungenkrankheit zunehmend auch in Europa aus (früher hauptsächlich tropische und subtropische Regionen)
  3. Indirekte Übertragung
    • Über Samen oder Embryonen ist eine seltene Übertragung möglich

Maßnahmen gegen BTV:
Gegen die Blauzungenkrankheit stehen Impfstoffe zur Verfügung. Es existieren jedoch mehr als 20 verschiedene Serotypen (z. B. BTV-1, BTV-8), und nicht für alle Serotypen sind zugelassene Impfstoffe erhältlich. Die Impfung ist derzeit nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen. Zusätzlich sollte eine kontinuierliche Überwachung von Tierbewegungen erfolgen.

Zur Prävention können Landwirtinnen und Landwirte auch Maßnahmen zur Vektorkontrolle einsetzen, etwa den Einsatz von Insektiziden oder das Anbringen von Gnitzenbarrieren. Derartige Maßnahmen werden auch im Stall empfohlen, da derzeit keine Vektorfreie Zeit mehr bestehen.

Im Falle eines Ausbruchs sind betroffene Betriebe verpflichtet, die Tierseuche zu melden.

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