Im Mai vergangenen Jahres hatte der zur Schwarz-Gruppe zählende Discounter Lidl mit der "größten Preissenkung aller Zeiten" geworben. Demnach sollten im weiteren Verlauf des Jahres 500 Produkte dauerhaft preisgünstiger angeboten werden. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hat Lidl vor kurzem vor dem Landgericht Heilbronn eine erste Niederlage hinnehmen müssen.
Es war der Start in eine nahezu beispiellose Preissenkungs- und Preisunterbietungskampagne, als Lidl Mitte 2025 unter maximaler medialer Begleitmusik mit der vermeintlich "größten Preissenkung aller Zeiten" inflationsgepeinigte Verbraucher erfreuen wollte, vor allem aber die Aldi-Gruppe als langjährigen Branchenprimus und Hauptwettbewerber um die Preisführerschaft unverblümt und frontal attackierte. Einer der medialen Aufreger war der Butterpreis, der nach mehrmaligen, von Lidl initiierten Preissenkungsrunden seit einigen Wochen bei nicht akzeptablen und auch nicht marktkonformen 99 Cent/250 g im Kühlregal liegt.
Aus "Wettbewerbsgründen" könnten diesbezüglich keine detaillierteren Angaben oder gar Listen mit betroffenen Artikeln gemacht werden. Die Zahl von 500 Preisanpassungen würde bundesweit nur regional gelistete Artikel umfassen. Dem hielt die Verbraucherzentrale entgegen, dass derartige Angaben häufig nur in Fußnoten, sozusagen im "Kleingedruckten" zu finden seien. Damit sah die Verbraucherzentrale sowohl Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung als auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dort ist unter anderem geregelt, dass Angaben zu Umfang und Ausmaß von Preisvorteilen nicht in die Irre führen dürfen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Lidl wird wohl nach Vorlage der noch nicht vorliegenden schriftlichen Begründung, die erst in ein paar Wochen vorliegen soll, erneut reagieren.