In Deutschland ist der Einsatz von Nasenringen bei Rindern, insbesondere bei Bullen, gesetzlich klar geregelt. Der Nasenring dient in erster Linie der sicheren Führung und Kontrolle der Tiere, beispielsweise auf Tierschauen oder in Zuchtstationen. Er erleichtert den Umgang mit ausgewachsenen Bullen, die aufgrund ihrer Größe und Stärke ein höheres Risiko für Verletzungen darstellen. Der Ring wird in der Regel im Alter von etwa einem Jahr eingezogen, wobei das Anbinden am Nasenring ausdrücklich verboten ist, da dieser ausschließlich der Führung und nicht der dauerhaften Fixierung dient.
Bei Milchkühen wird der Nasenring vor allem in Form sogenannter „Anti-Saug-Geräte“ eingesetzt. Diese Ringe, häufig mit kleinen Stacheln versehen, sollen das gegenseitige Besaugen von Kälbern oder Kühen verhindern. Aus tierschutzrechtlicher Sicht ist der Einsatz stachelbesetzter Ringe jedoch kritisch: Das Durchstechen der Nasenscheidewand verursacht Schmerzen, schränkt die Tiere beim Fressen, Trinken oder Belecken ein und erhöht das Verletzungsrisiko, wenn die Tiere an Stall- oder Tränkeinrichtungen hängen bleiben. Auch natürliche Verhaltensweisen wie das Flehmen oder das Belecken von Nasenlöchern, Eutern und dem Zwischenschenkelbereich werden stark eingeschränkt. Grundlage dieser Regelung bildet das geltende Tierschutzgesetz (§ 6 TierSchG), das besagt: „Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.“ Das Einziehen von Nasenringen zur Saugentwöhnung fällt nicht unter die zulässigen Ausnahmen und ist daher verboten.
Erlaubt sind temporäre Saugstopper aus Kunststoff, sogenannte Klemmringe. Sie verhindern nicht mechanisch das Besaugen, sondern sollen den Tieren die schlechte Angewohnheit abgewöhnen. Dabei ist auf einige Punkte besonders zu achten: Die Klemmringe müssen regelmäßig kontrolliert werden und dürfen nicht dauerhaft am Tier verbleiben, um Läsionen der Nasenscheidewand zu vermeiden. Außerdem muss die Wirksamkeit der Maßnahme regelmäßig überprüft werden, wozu der Ring kurz entfernt wird, um festzustellen, ob das Tier das Fehlverhalten weiterhin zeigt. Der Saugstoppring muss stets sachgerecht eingesetzt werden und darf nicht so festsitzen, dass Drucknekrosen entstehen.
Das Fehlverhalten „Besaugen“ deutet häufig auf Defizite im Management hin, insbesondere bereits in der Kälberhaltung. Fehler im Absetzmanagement sowie in Haltung und Fütterung fördern dieses Verhalten, das die Tiere auch als Milchkuh fortführen. Um vorzubeugen, sollten Haltung und Fütterung bereits in den ersten Lebenswochen optimiert werden. Tritt das Verhalten dennoch auf, sollten die betroffenen Tiere von der Herde getrennt werden, da dieses Fehlverhalten leicht von anderen Tieren nachgeahmt wird.