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QM-Standardkriterium 4.1.1: Futtermittelvereinbarung

QM-Milch: Beim Zukauf von Futtermitteln genau hinschauen!
Nicht jedes Futtermittel darf im QM-Milch-System eingesetzt werden. Milcherzeugende Betriebe müssen beim Zukauf von Einzel- und Mischfuttermitteln darauf achten, dass die Futtermittel den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen und von für QM-Milch lieferberechtigten Herstellern und Händlern stammen.

Das gilt auch für Raufuttermittel wie Heu oder Luzerne. Entscheidend ist, dass der Lieferant in den zentralen Datenbanken von QS oder GMP+ International für QM-Milch lieferberechtigt gelistet ist. Eine allgemeine QS- oder GMP+-Zertifizierung allein reicht dafür nicht aus.

Gesetzliche Vorgaben und Futtermittelsicherheit
Die Futtermittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit sind gesetzlich geregelt. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 183/2005 enthält unter anderem Vorgaben zur Futtermittelhygiene. Ergänzend sind die Anforderungen an die Futtermittelvereinbarung und die Lieferberechtigung im QM-Milch-System zu beachten. Auch die VLOG-Anforderungen an die Futtermittelversorgung können hierbei eine Rolle spielen, insbesondere wenn Milch unter den Vorgaben für „Ohne Gentechnik“ erzeugt wird.
Ziel ist es, die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Futtermittel sicherzustellen und die Anforderungen an die Milcherzeugung zuverlässig einzuhalten.

Achtung: k.o.-Kriterium!
Das Kriterium 4.1.1 ist im QM-Milch-Standard als k.o.-Kriterium eingestuft. Daher sollte die Lieferberechtigung vor jedem Futtermittelzukauf geprüft werden.

Dokumentenkontrolle beim Audit
Die Lieferscheine über den Futtermittelzukauf müssen bis zum letzten QM-Milch-Audit vorhanden sein. Zusätzlich wird die Lieferberechtigung des Futtermittelunternehmens anhand von mindestens fünf Lieferscheinen stichprobenartig in der QS- bzw. GMP+-Datenbank kontrolliert.

Unsere Empfehlungen:

  • Prüfen Sie vor der Bestellung, ob der Lieferant für QM-Milch lieferberechtigt ist.
  • Bewahren Sie Lieferscheine und weitere Nachweise sorgfältig auf.
  • Prüfen Sie die Lieferberechtigung, bevor neue Futtermittel vermischt oder einsiliert werden.

So prüfen Sie Ihren Lieferanten: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abfrage in der QS-Datenbank stellt milchZert unter www.milchzert.de – Aktuelles/Meldungen bereit. Die Futtermittelvereinbarung finden Sie unter www.qm-milch.de.

Fazit: Auch bei knappem Futterangebot gilt: Prüfen Sie die QM-Milch-Lieferberechtigung vor dem Zukauf und bewahren Sie die Lieferunterlagen auf. So stellen Sie sicher, dass die Anforderungen des QM-Milch-Standards eingehalten werden.

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