Mit den aktuellen Anpassungen des QM-Milch-Systems werden die Regelungen für Nachaudits und die Wiederzulassung nach einem Zertifikatsentzug vereinheitlicht und vereinfacht.
Nur noch ein Nachaudit notwendig
Künftig wird unabhängig von der Art der Abweichung nur noch ein Nachaudit durchgeführt. Dies gilt sowohl für die Nichterfüllung eines K.o.-Kriteriums als auch für das Unterschreiten der erforderlichen Mindestpunktzahl im Regelaudit.
Wird bei einem Regelaudit ein K.o.-Kriterium nicht erfüllt oder die Mindestpunktzahl nicht erreicht, erhält der Betrieb zunächst den Status „zugelassen unter Vorbehalt“. Innerhalb eines Monats muss dann ein Nachaudit erfolgen.
Werden die festgestellten Mängel im Nachaudit erfolgreich behoben, bleibt die Zertifizierung bestehen. Können die Anforderungen jedoch auch im Nachaudit nicht erfüllt werden, gilt das QM-Milch-Audit als nicht bestanden. Das Zertifikat wird entzogen und der Betrieb erhält den Status „nicht zugelassen“.
Die Relevanz der Änderung ist bislang äußerst gering. Im Jahr 2024 betraf ein zweites Nachaudit lediglich drei Betriebe und damit nur rund 0,02 Prozent aller jährlich durchgeführten Audits.
Sperrfrist nach Zertifikatsentzug
Nach einem Zertifikatsentzug kann ein erneutes Audit grundsätzlich frühestens drei Wochen nach dem letzten Audit durchgeführt werden. Mit dieser Sperrfrist soll sichergestellt werden, dass die festgestellten Mängel nachhaltig behoben werden.
In begründeten Einzelfällen kann die Sperrfrist jedoch verkürzt werden. Hierfür muss der Programmkoordinator – in der Regel die Molkerei – einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Zertifizierungsstelle stellen. Die Zertifizierungsstelle prüft daraufhin die Schwere der festgestellten Mängel und entscheidet über eine mögliche frühere Wiederzulassung.
Bei schwerwiegenden Verstößen, beispielsweise im Bereich des Tierschutzes, wird die Sperrfrist in der Regel vollständig ausgeschöpft. Sind die Mängel dagegen kurzfristig und nachvollziehbar behoben worden, kann eine frühere Rezertifizierung ermöglicht werden. Vor einer entsprechenden Genehmigung informiert die Zertifizierungsstelle die QM-Milch-Geschäftsstelle.
Die bisherigen Zahlen zeigen, dass Zertifikatsentzüge nur selten vorkommen. Im Durchschnitt werden pro Jahr rund 20 Zertifikate entzogen. Dies entspricht etwa 0,1 Prozent aller QM-Milch-Audits.