Das Kriterium 1.1.19 zur Seuchen- und Krankheitsvorbeugung verlangt eine konsequente Zugangskontrolle zum Betrieb und Tierbestand sowie ein strukturiertes, dokumentiertes Biosicherheitsmanagement. Ziel ist es, die Einschleppung und Weiterverbreitung von Tierseuchen – etwa EHD oder BTV – wirksam zu verhindern und betriebliche Risiken systematisch zu minimieren.
Eine grundlegende Anforderung ist die Bereitstellung betriebseigener Schutzkleidung. Für Mitarbeitende mit Tierkontakt sowie für betriebsfremde Personen müssen saubere, ausschließlich betrieblich genutzte Stiefel und Overalls oder Schutzkittel vorhanden sein. Alternativ können Einweg-Overalls und Schuhüberzieher eingesetzt werden, die in ausreichender Menge vorrätig sein müssen. Die Schutzkleidung ist hygienisch aufzubewahren und regelmäßig zu kontrollieren. Im Rahmen der Begutachtung werden Zustand, Verfügbarkeit und tatsächliche Nutzung überprüft.
Zur Erreichung des erweiterten Anforderungsniveaus ist eine Umkleide- und Waschmöglichkeit erforderlich, die vor Betreten des Stalls zugänglich ist und funktional einer Hygieneschleuse entspricht. Eine klare Trennung von Straßen- und Stallkleidung muss gewährleistet sein; eine Dusche ist nicht vorgeschrieben. Zudem ist in der Milchkammer ein Handwaschbecken vorzuhalten. Im Umfeld der Milchkammer muss eine Möglichkeit zur Reinigung und Desinfektion des Schuhwerks bestehen. Entscheidend ist dabei nicht nur das Vorhandensein der Einrichtungen, sondern deren feste Integration in den Betriebsablauf.
Grundlage aller Maßnahmen bildet ein schriftlich dokumentierter Biosicherheitsmanagementplan. Dieser umfasst allgemeine Betriebsdaten, eine betriebsindividuelle Risikoanalyse (z. B. Lage in Restriktionszonen, Tierverkehr, Nähe zu anderen Tierhaltungen, Vektorvorkommen), Regelungen zur Zutritts- und Personenhygiene, Vorgaben zu Tierzukauf und Quarantäne, Reinigungs- und Desinfektionspläne, Maßnahmen zur Vektorkontrolle sowie ein strukturiertes Tiergesundheits- und Notfallmanagement. Der Plan muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Als Nachweis für ein systematisches Biosicherheitsmanagement können digitale Risikoampeln oder behördlich anerkannte Konzepte genutzt werden. Praxisorientierte Vorlagen und Informationen sind unter anderem bei QM-Milch abrufbar. Weitere Leitfäden stellt die Niedersächsische Landestierseuchenkasse (https://www.ndstsk.de/1350_Biosicherheitskonzept_Rinder.html)bereit. Auch die wissenschaftlich basierte Risikoampel der Universität Vechta unterstützt Betriebe bei der strukturierten Eigenbewertung und Dokumentation (https://risikoampel.uni-vechta.de/). Diese Instrumente helfen, die Anforderungen des Kriteriums 1.1.19 transparent, nachvollziehbar und prüfungssicher umzusetzen.