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Standard QM-Milch: Tägliche Eigenkontrolle

Die betriebliche Eigenkontrolle ist eine gesetzliche Verpflichtung für jeden Tierhalter. Gemäß § 11 Absatz 8 des Tierschutzgesetzes müssen Tierhalter durch betriebliche Eigenkontrollen sicherstellen, dass die Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz eingehalten werden. Auch im QM-Milch-Standard ist die tägliche Eigenkontrolle unter Kriterium 1.1.6 verankert und als K.-o.-Kriterium eingestuft.

Ziel ist es, Veränderungen und Auffälligkeiten bei den Tieren frühzeitig zu erkennen und entsprechend darauf reagieren zu können.

Worauf sollte bei der täglichen Kontrolle geachtet werden?
Bei einem bewussten Rundgang durch den Bestand sollten unter anderem folgende Punkte beobachtet werden:

  • Allgemeinzustand: Wirkt ein Tier krank oder auffällig?
  • Futteraufnahme: Fressen die Tiere normal?
  • Wasseraufnahme: Gibt es Auffälligkeiten?
  • Bewegung: Bewegt sich ein Tier anders als gewohnt?
  • Verhalten: Gibt es Veränderungen im Verhalten oder in der Herdenstruktur?
  • Verletzungen: Sind Verletzungen oder andere sichtbare Veränderungen erkennbar?

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Tiere, die sich von der Herde absondern, sich auffällig verhalten oder Veränderungen des Allgemeinzustandes zeigen.

Eigenkontrolle bedeutet: bewusst hinschauen
Die betriebliche Eigenkontrolle muss systematisch erfolgen und darf nicht nur nebenbei durchgeführt werden. Ziel ist es, den Tierbestand aufmerksam zu beobachten, Auffälligkeiten zu erkennen und bei Bedarf geeignete Maßnahmen einzuleiten. Die weitere Entwicklung betroffener Tiere sollte ebenfalls im Blick behalten werden.

Fazit:
Die tägliche Eigenkontrolle ist eine gesetzliche Pflicht und ein wichtiger Bestandteil des Tierschutzes. Nehmen Sie sich täglich Zeit für einen bewussten Rundgang durch den Bestand und achten Sie auf Veränderungen. Denn was früh erkannt wird, ermöglicht auch ein frühzeitiges Handeln.

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