Das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) ist der Erreger der Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis (IBR). Je nach Infektionsweg und betroffenem Organsystem kann BHV-1 auch Erkrankungen des Genitaltraktes verursachen, die als Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis (IPV) bzw. Infektiöse Balanoposthitis (IBP) bezeichnet werden.
Ursachen und Krankheitsbilder von BHV-1:
- Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR):
- Vor allem Erkrankungen der oberen Atemwege
- Typische Symptome sind Fieber, Nasenausfluss, Husten und eine gerötete bzw. entzündete Nasenschleimhaut
- Bei schweren Verläufen können auch die unteren Atemwege betroffen sein
- Erkrankungen des Genitaltraktes (IPV/IBP):
- Entzündungen und Bläschenbildung im Genitalbereich
- Kann zu vorübergehenden Fruchtbarkeitsstörungen führen
- Eine Übertragung ist insbesondere auch über infiziertes Sperma möglich
- Verlauf und Latenz:
- Nach einer Infektion kann das Virus lebenslang im Tier verbleiben
- Das Virus zieht sich in Nervenzellen zurück und kann dort latent vorhanden sein
- Durch Stress, Transporte oder andere Belastungen kann es reaktiviert und erneut ausgeschieden werden
Übertragung des Bovinen Herpesvirus Typ 1:
BHV-1 ist sehr ansteckend und kann sich insbesondere bei engem Tierkontakt schnell innerhalb einer Rindergruppe ausbreiten.
- Direkter Kontakt
- Übertragung über Nasen-, Augen- und Genitalsekrete infizierter Tiere
- Besonders relevant bei engem Tierkontakt
- Aerosole
- Übertragung über die Atemluft, insbesondere bei engem Kontakt zwischen Tieren
- Eine Ausbreitung über größere Entfernungen ist unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich
- Indirekte Übertragung
- Möglich über kontaminierte Gerätschaften, Kleidung oder Hände
- Auch der Personen- und Tierverkehr kann zur Verschleppung beitragen
- Übertragung durch Sperma
- Infiziertes Sperma kann das Virus übertragen
- Daher spielt die Verwendung von geprüftem und entsprechend zugelassenem Sperma eine wichtige Rolle
Maßnahmen gegen BHV-1:
BHV-1 hat in Deutschland eine besondere seuchenrechtliche Bedeutung. Deutschland gilt seit 2017 als BHV-1-frei. Ziel der Bekämpfung ist es, diesen Status zu erhalten und eine erneute Einschleppung und Verbreitung des Virus zu verhindern.
Wichtige Maßnahmen sind daher insbesondere:
- Zukauf von Tieren möglichst aus BHV-1-freien Beständen
- Einhaltung der vorgeschriebenen Untersuchungs- und Dokumentationspflichten
- Konsequente Biosicherheit beim Tier- und Personenverkehr
- Vermeidung unnötiger Kontakte zwischen unterschiedlichen Rinderbeständen
- Verwendung von entsprechend kontrolliertem bzw. geprüftem Sperma
- Bei Verdacht auf eine Infektion unverzüglich den Hoftierarzt bzw. das zuständige Veterinäramt informieren
BHV-1 ist in Deutschland eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bei einem Verdacht gelten daher besondere seuchenrechtliche Vorgaben. Ein konsequentes Biosicherheitsmanagement ist entscheidend, um den Eintrag und die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.