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Tierseuche Teil 12: Verdacht auf Tierseuche – Was ist zu tun?

Nicht jede Erkrankung ist eine Tierseuche. Besteht jedoch der Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche, sind schnelles Handeln und die Einhaltung der behördlichen Vorgaben entscheidend. Mit den folgenden Maßnahmen tragen Sie dazu bei, eine mögliche Ausbreitung zu verhindern und Ihren Betrieb bestmöglich zu schützen.

✓ 1. Tierbestand absichern

Erkrankte oder verdächtige Tiere sofort absondern.

  • Tiere möglichst von der Herde trennen. 
  • Kontakt zu anderen Tieren vermeiden. 
  • Kranken- oder Quarantänebereich nutzen. 
  • Tiere genau beobachten und Veränderungen dokumentieren. 

✓ 2. Bestandstierarzt verständigen

Unverzüglich den Bestandstierarzt informieren.

Der Tierarzt

  • beurteilt die Situation, 
  • entnimmt bei Bedarf Proben, 
  • stellt eine Verdachtsdiagnose und 
  • leitet gemeinsam mit den Behörden die weiteren Schritte ein. 

Wichtig: Behandeln oder verbringen Sie keine Tiere eigenständig, bevor der Tierarzt den Bestand beurteilt hat.

✓ 3. Veterinäramt informieren

Bei Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche muss unverzüglich das zuständige Veterinäramt informiert werden.

Das Veterinäramt entscheidet anschließend über

  • Probenuntersuchungen, 
  • Sperrmaßnahmen, 
  • Tierverkehr, 
  • weitere Schutzmaßnahmen. 

✓ 4. Tierverkehr sofort einstellen

Bis zur Klärung des Verdachts:

  • keine Tiere zukaufen, 
  • keine Tiere verkaufen, 
  • keine Tiere verbringen, 
  • keine Gemeinschaftsweiden oder Sammelstellen nutzen. 

Jede Tierbewegung kann zur weiteren Verbreitung beitragen.

✓ 5. Biosicherheit konsequent erhöhen

Bestand schützen und Verschleppung möglicher Krankheitserreger verhindern

Achten Sie insbesondere auf:

  • betriebseigene Stallkleidung tragen 
  • Hände sowie Schuhe reinigen und desinfizieren 
  • Geräte und Arbeitsmittel reinigen 
  • Besucher auf das notwendige Minimum beschränken 
  • Fahrzeugverkehr im Stallbereich vermeiden 
  • Wildtier- und Schadnagerkontakt verhindern 

✓ 6. Unterlagen bereithalten

Folgende Dokumente sollten jederzeit griffbereit sein:

  • Bestandsregister 
  • HIT-Daten 
  • Tierbewegungen 
  • Ohrmarkennummern 
  • Behandlungs- und Untersuchungsunterlagen 
  • Besucherdokumentation 

Eine vollständige Dokumentation erleichtert die Arbeit von Tierarzt und Veterinärbehörde.

✓ 7. Molkerei informieren

Frühzeitig Molkerei informieren, sobald

  • behördliche Sperrmaßnahmen angeordnet wurden oder 
  • die Milch nicht mehr abgeholt oder vermarktet werden kann. 

So können die weiteren Schritte gemeinsam abgestimmt werden.

✓ 8. Bayerischen Milchförderungsfonds (MFF) kontaktieren

Voraussetzung für Leistungen ist die regelmäßige Einzahlung in den Bayerischen Milchförderungsfonds entsprechend den geltenden Förderbedingungen.

Ist Betrieb von einer anzeigepflichtigen Tierseuche betroffen oder darf Milch infolge behördlicher Maßnahmen nicht vermarktet werden: Möglichst frühzeitig den Bayerischen Milchförderungsfonds (MFF) informieren.

Der MFF unterstützt bayerische Milcherzeuger oder an eine bayerische Molkerei liefernde Milcherzeuger unter anderem durch

  • finanzielle Unterstützung bei Milchgeldausfällen infolge behördlicher Sperrmaßnahmen, 
  • Leistungen aus dem MKS-Hilfsfonds bei einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche, 
  • Leistungen aus dem MKS-Hilfsfonds PLUS bei allen weiteren anzeigepflichtigen Tierseuchen sowie in Härte- und Sonderfällen. 
  • Unterstützung auch bei ausgewählten nicht anzeige- oder meldepflichtigen Tierseuche

✓ 9. Anordnungen konsequent befolgen

Befolgung aller Anweisungen

  • des Veterinäramtes, 
  • Ihres Bestandstierarztes, 
  • sowie weiterer zuständiger Behörden. 

Eine konsequente Zusammenarbeit hilft, Tierseuchen schnell einzudämmen und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen.

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