Die Brucellose ist eine chronisch verlaufende, anzeigepflichtige Infektionskrankheit bei Rindern, die weltweit vorkommt und auch für den Menschen von Bedeutung ist. In Deutschland gilt die Rinderbrucellose seit den 1980er-Jahren offiziell als ausgerottet, jedoch werden immer wieder Einzelfälle bei importierten Tieren oder in Wildtierpopulationen beobachtet. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weist darauf hin, dass trotz des Seuchenfreiheitsstatus eine ständige Wachsamkeit erforderlich bleibt, um ein erneutes Auftreten zu verhindern. Die Erkrankung führt bei Rindern vor allem zu Fruchtbarkeitsstörungen, Aborten, Totgeburten und Milchleistungsrückgang.
Ursache der Brucellose:
Verursacht wird die Brucellose bei Rindern durch Brucella abortus, ein gramnegatives, intrazellulär lebendes Bakterium aus der Familie der Brucellaceae.
- Die Erkrankung ist auf den Menschen übertragbar (Zoonose) und kann dort das sogenannte „Maltafieber“ auslösen.
- Infizierte Tiere können das Bakterium über längere Zeit ausscheiden, auch ohne sichtbare Symptome.
- Die Krankheit ist schwer zu kontrollieren, da die Erreger in der Umwelt einige Wochen überleben können.
Verbreitungswege der Brucellose:
Die Brucellose wird vor allem über direkten Kontakt mit infektiösem Material und über kontaminierte Umwelt übertragen:
- Direkte Übertragung
- Die Hauptinfektionsquelle sind Aborte, Nachgeburten, Fruchtwasser oder Ausfluss infizierter Kühe.
- Gesunde Tiere infizieren sich meist über die Schleimhäute beim Belecken kontaminierter Materialien oder beim Kontakt mit infiziertem Sekret.
- Milch und Sperma infizierter Tiere können ebenfalls Brucellen enthalten.
- Indirekte Übertragung
- Kontaminierte Stallumgebung, Gerätschaften oder Futter können zur Weiterverbreitung beitragen.
- Übertragung durch Wildwiederkäuer ist möglich, insbesondere in Regionen mit engem Kontakt zwischen Wild und Nutztieren.
Maßnahmen gegen Brucellose:
In Deutschland stehen derzeit keine Impfstoffe für Rinder zur Verfügung, da die Krankheit als ausgerottet gilt und die Verhinderung eines Wiedereintrags im Vordergrund steht. Die Bekämpfung basiert auf konsequenter Überwachung, Biosicherheitsmaßnahmen und einer schnellen Identifizierung von Verdachtsfällen.
Tierhalter sollten bei Aborten oder Fruchtbarkeitsstörungen stets tierärztliche Untersuchungen veranlassen und Proben zur bakteriologischen Untersuchung einsenden lassen. Besonders wichtig ist die strikte Hygiene im Abkalbebereich sowie die sofortige und sachgerechte Entsorgung von Nachgeburten und Abortmaterial. Neue Tiere dürfen nur aus offiziell brucellosefreien Beständen zugekauft werden. Zudem sollten regelmäßige Kontrolluntersuchungen im Rahmen der Tierseuchenüberwachung erfolgen.
Bei einem Verdacht auf Brucellose besteht Anzeigepflicht: Der Verdachtsfall ist umgehend dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen, das entsprechende Probenuntersuchungen und gegebenenfalls Sperrmaßnahmen veranlasst. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Tierhaltern, Tierärzten und Veterinärbehörden ist entscheidend, um die Brucellosefreiheit in Deutschland dauerhaft zu sichern.