Bereits mehrfach in den vergangenen Monaten hat der VMB in seiner Funktion als Regionalstelle QM-Milch e.V. darüber informiert, dass bereits zum 1. Januar 2024 eine überarbeitete QM-Futtermittelvereinbarung in Kraft getreten ist - mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten. Diese Übergangsfrist endet nun am 30. Juni 2024!
Alle Änderungen sind auf der Website des VMB hier zusammengefaßt. In dieser überarbeiteten Fassung wird u.a. das Vorgehen bei unerwünschten Rückständen in Futtermitteln, der Kommunikationsfluss, die Gewährleistung des Meldewesen und die Rücknahme von betroffener und bereits ausgelieferter Ware geregelt. Milcherzeuger müssen wie bisher in den einschlägig bekannten Quellen und Datenbanken prüfen, ob das Futtermittelunternehmen für das QM-Milch-System lieferfähig ist.