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INFOTreff Milch – Absicherung im Seuchenfall auf dem Milchviehbetrieb

Im Mittelpunkt des INFOTreff Milch am 03. März in Peiting stand die betriebliche Absicherung im Seuchenfall. Durch die Veranstaltung führte VMB-Vorsitzende Wolfgang Scholz, der die Fachbeiträge moderierte.

Den fachlichen Auftakt gestaltete Alfred Enderle, Vorsitzender des Bayerischen Milchförderungsfonds (MFF) und geschäftsführender Vorstand des MPR Bayern. Er stellte die Instrumente des Fonds vor, insbesondere den MKS-Hilfsfonds und den MKS-Hilfsfonds-PLUS. Der MKS-Hilfsfonds dient dazu, Milchgeldausfälle infolge behördlicher Sperrmaßnahmen bei Auftreten der Maul- und Klauenseuche abzufedern. Nach einer Mindestsperre von 14 Tagen werden unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 Prozent des errechneten Nettomilchpreises vom 8. bis zum 50. Tag der Sperre erstattet, wobei eine regelmäßige Einzahlung in den Fonds vor Eintritt des Schadens Voraussetzung ist. Mit dem MKS-Hilfsfonds-PLUS wurde der Schutz erweitert: Zusätzlich zu MKS werden weitere anzeigepflichtige Tierseuchen berücksichtigt, und der Fonds unterstützt etwa bei der Verbringung nicht vermarktungsfähiger Milch vom Betrieb. Auch hier können bis zu 80 Prozent des Nettomilchpreises erstattet werden. Anhand von Praxisbeispielen erläuterte Enderle, wie die Kombination von Fondsbeteiligung und privater Ertragsschadensversicherung Selbstbehalt und Prämienhöhe beeinflusst und so die wirtschaftliche Resilienz der Betriebe deutlich stärkt.

Im Anschluss erklärte Michael Siebenhütter von der Bayerischen Tierseuchenkasse die gesetzlichen Leistungen der Kasse, die auf den §§ 15–22 des Tiergesundheitsgesetzes basieren. Dazu gehören Entschädigungen für Tierverluste, Erstattung von Kosten bei Verwertung oder Tötung der Tiere sowie die Finanzierung der Tierkörperbeseitigung in Bayern. Voraussetzung für Leistungen sind fristgerecht gezahlte Beiträge, ein ordnungsgemäß gemeldeter Tierbestand, die Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften sowie die Biosicherheitsmaßnahmen. Zusätzlich gibt es satzungsgemäße Beihilfen in Form von Direktzahlungen oder Sach- und Dienstleistungsleistungen zur Gesundheitsvorsorge. Weiterführende Informationen zu Leistungen und Voraussetzungen sind auf der Homepage der Tierseuchenkasse unter https://btsk.de/leistungen/ abrufbar.

Zum Abschluss fand eine Expertenrunde mit beiden Referenten statt, die von einer angeregten und fachlich fundierten Diskussion geprägt war. Der intensive Austausch zeigte deutlich, wie hoch die Bedeutung einer durchdachten Risikoabsicherung für die Zukunftsfähigkeit der Milchviehbetriebe eingeschätzt wird.

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