Im Rahmen der Revision des QM-Standards wurde das Kriterium 1.1.9 „Es ist ausreichend Liegeraum für die Kühe vorhanden“ präzisiert.
Grundsätzliche Anforderung bleibt bestehen
In Laufställen gilt weiterhin: Es müssen ausreichend Liegeflächen vorhanden sein, sodass alle Rinder gleichzeitig liegen können.
- Im Anbindestall wird diese Anforderung als immer erfüllt bewertet.
- Im Liegeboxenlaufstall muss jedem Tier eine eigene Liegebox zur Verfügung stehen.
Präzisierungen für Liegeflächen im Außenbereich
Liegeflächen im Außenbereich können künftig nur dann angerechnet werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Die Flächen müssen überdacht sein.
- Kühe müssen dort witterungsunabhängig sauber und trocken liegen können.
- Es muss ein ausreichender Witterungsschutz vorhanden sein.
Als Witterungsschutz gelten sowohl:
- natürliche Strukturen (z. B. Hecken, Bäume, Büsche, Waldflächen)
- als auch künstliche Einrichtungen (z. B. eingestreute Flächen, Windschutzwände, überdachte Unterstände)
Zusätzlich gilt eine Mindestfläche von 3 m² pro Tier für den Witterungsschutz (basierend auf der durchschnittlichen Kuhboxengröße).
Neuerung im Fokus: Tier-Liegeplatz-Verhältnis im Außenbereich
Neu eingeführt wurde eine klare Anforderung für Betriebe, die Außenliegeflächen anrechnen möchten:
-> Das Verhältnis von Tieren zu Liegeplätzen muss zwingend eingehalten werden.
Das bedeutet: Liegeplätze im Außenbereich dürfen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in ausreichender Anzahl im Verhältnis zur tatsächlichen Tierzahl vorhanden sind. Damit wird sichergestellt, dass die rechnerische Anrechnung von Außenliegeflächen mit der realen Versorgungssituation im Stall übereinstimmt.