QS-Antibiotikadatenbank – Fristen für Milchviehbetriebe beachten

Milchviehbetriebe, die an QS teilnehmen – insbesondere Betriebe mit Vermarktung von Jungvieh – müssen die Antibiotikadaten für das 1. Halbjahr 2026 fristgerecht melden. Die Eintragung in der QS-Antibiotikadatenbank ist vom 01. bis 31.07.2026 möglich. Bei Nutzung der Weiterleitung an die HI-Tier-Datenbank muss die Meldung bereits bis zum 14.07.2026 erfolgen.

Werden die Daten nicht fristgerecht übermittelt, entfällt die QS-Lieferberechtigung ab dem 08.08.2026. Nach Nachmeldung der fehlenden Angaben wird die Lieferberechtigung automatisch wiederhergestellt.

Außerdem steht bis 14.07.2026 die halbjährliche Tierbestandsmeldung für das staatliche Antibiotika-Monitoring an.

Weitere Informationen finden Sie beim BBV unter https://ogy.de/br0o

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