Mit der Revision des QM-Milch-Standards 2026 wurden die Anforderungen an die Tränkwasserversorgung entsprechend der jeweiligen Haltungsform präzisiert. Im Mittelpunkt stehen eine ausreichende Anzahl an Tränkemöglichkeiten, ein ausreichender Wasserzufluss sowie deren Zugänglichkeit und Sauberkeit.
Anforderungen an die Tränken
Anbindehaltung:
- Selbsttränke an jedem Tierplatz.
Laufstallhaltung:
- Mindestens eine Tränkeschale für maximal 15 Tiere; empfohlen wird ein Verhältnis von 1:10.
- Bei Trogtränken sind mindestens 6 cm Tränkelänge je Kuh erforderlich.
- Können mehrere Tiere gleichzeitig an einer Trogtränke trinken, kann die Anzahl der verfügbaren Tränkeplätze berücksichtigt werden.
Weidehaltung
Auch bei Weidehaltung gelten die genannten Mindestanforderungen. Die Tränken müssen zugänglich, sauber und funktionsfähig sein. Während der Wintermonate ist sicherzustellen, dass die Tränken eisfrei bleiben.
Wasserzufluss
Der erforderliche Mindestdurchfluss beträgt:
- Trogtränken: mindestens 20 l/min
- Schalentränken: mindestens 10 l/min
Der Wasserzufluss kann im Rahmen der betrieblichen Kontrolle stichprobenartig überprüft werden.
Für die betriebliche Eigenkontrolle
Regelmäßig sollte überprüft werden, ob
- ausreichend Tränkemöglichkeiten vorhanden sind,
- alle Tiere ungehindert Zugang zum Wasser haben,
- der Wasserzufluss ausreichend ist,
- die Tränken sauber und funktionstüchtig sind und
- die Wasserversorgung auch bei Weidehaltung und winterlichen Bedingungen sichergestellt ist.
Eine bedarfsgerechte und hygienisch einwandfreie Wasserversorgung ist eine wesentliche Grundlage für die Tiergesundheit und sollte daher regelmäßig im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle überprüft werden.