Im Rahmen der aktuellen Revision wird das bisherige Bewertungskriterium zu den Liegeplätzen der Kühe und den Laufflächen überarbeitet und künftig als K.o.-Kriterium eingestuft. Diese Entscheidung ist Ergebnis eines Abwägungsprozesses, in dem mehrere mögliche Kriterien zur Verschärfung der Bewertung diskutiert wurden. Letztlich wurde dieses Kriterium ausgewählt, da es als der Bereich identifiziert wurde, auf den der Landwirt den größten unmittelbaren Einfluss hat und in dem durch gezielte Maßnahmen aktiv und wirksam gegengesteuert werden kann.
Inhaltliche Anforderungen (unverändert, jedoch künftig zwingend einzuhalten)
- Die Liegeplätze der Kühe müssen sauber und trocken sein.
- Die Laufflächen müssen weitestgehend sauber sein.
- Für die Beurteilung ist der Gesamteindruck aller Liegeplätze sowie der Kühe (einschließlich Euter) maßgeblich.
- Es darf keine Verletzungsgefahr für die Tiere bestehen, z. B. durch:
- Lücken im Gitterrost
- gebrochene oder beschädigte Bügel
- vergleichbare bauliche Mängel
Geltungsbereich der Kontrolle
Die Anforderungen gelten für alle Liegeplätze in allen Ställen sowie für überdachte Bereiche auf der Weide, die gemäß Abschnitt 1.1.9 als Liegeplätze ausgewiesen sind.
Durchführung der Bewertung
Der Auditor verschafft sich einen vollständigen Überblick über sämtliche relevanten Liegeflächen. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Gesamteindrucks aller Liegeplätze und Tiere im Bestand.
Wichtige Änderung
Mit der neuen Revision wird dieses Kriterium von einer bisherigen Bewertungsanforderung zu einem K.o.-Kriterium hochgestuft. Das bedeutet, dass ein Verstoß künftig unmittelbar zur Nicht-Erfüllung der Anforderungen führt.