Mit der Revision des QM-Milch-Standards wurden die Anforderungen an den Umgang mit kranken Tieren und die Absonderung erkrankter Tiere präzisiert. Auch der notwendige Kenntnisstand zur tierschutzgerechten Nottötung wird im Rahmen des Audits berücksichtigt.
Kranke Tiere richtig absondern
Erkrankte Tiere müssen von den Kühen, deren Milch für den Verkauf bestimmt ist, abgetrennt werden.
Dafür muss ein Krankenstall bzw. Krankenbereich vorhanden sein oder bei Bedarf einfach und ohne größeren Aufwand eingerichtet werden können.
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Haltungsform:
- Laufstall: Eine geeignete Bucht kann entsprechend abgetrennt werden.
- Anbindestall: Ein freier, eingestreuter oder mit Komfortmatte ausgestatteter Platz am Ende der Reihe kann genutzt werden. Dieser muss tatsächlich frei sein und ausreichend Bewegungsmöglichkeit bieten.
- Liegeboxenlaufstall: Eine eingestreute oder mit Komfortmatte ausgestattete Box mit ausreichend Bewegungsmöglichkeit kann als Krankenbereich genutzt werden.
Besonders wichtig ist, dass schwer erkrankte Tiere, beispielsweise Tiere mit Abmagerung oder Verletzungen, nicht in der Herde verbleiben.
Auch die Lage des Krankenbereichs ist relevant
Der Krankenbereich sollte möglichst so angeordnet sein, dass Kreuzkontaminationen vermieden werden – beispielsweise auf dem Weg zum Melkstand.
Aufgrund des erhöhten Keimdrucks wird außerdem empfohlen, den Krankenbereich nicht gleichzeitig als Abkalbebereich zu nutzen. Auch in Anbindeställen ist ein separater Krankenbereich aus hygienischen Gründen empfehlenswert.
Nottötung: Im Ernstfall richtig handeln
Ist ein Tier nicht therapierbar, muss es zur Vermeidung unnötiger Leiden unverzüglich tierschutzgerecht auf dem Betrieb betäubt und getötet werden.
Eine Nottötung durch den Tierhalter ist dabei nur mit dem erforderlichen Kenntnisstand zulässig.
Im Rahmen des Audits können deshalb die betrieblichen Abläufe im Umgang mit kranken Tieren und zur Nottötung abgefragt werden. Zusätzlich wird der Bereich zur Absonderung erkrankter Tiere begutachtet.