Nach einem einzelnen Ausbruch im Januar 2025 bei Wasserbüffeln in Brandenburg gilt Deutschland seit April 2025 wieder als MKS frei.
Ursache der MKS
Die Maul- und Klauenseuche wird durch das Maul- und Klauenseuche-Virus (MKS-Virus) verursacht, ein Picornavirus aus der Familie der Aphthoviren. Wesentliche Eigenschaften des Virus sind:
- Extrem hohe Ansteckungsfähigkeit
- Langanhaltende Überlebensfähigkeit in der Umwelt, besonders bei niedrigen Temperaturen
Verbreitungswege der MKS
Das Virus breitet sich auf verschiedenen Wegen aus:
- Direkter Kontakt
- Übertragung von Tier zu Tier durch Speichel, Nasensekret, Milch, Kot oder Hautläsionen
- Indirekter Kontakt
- Kontaminierte Gegenstände wie Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge und Stallausrüstung können das Virus übertragen
- Futter und Wasser können ebenfalls infektiös sein
- Luftübertragung
- Das Virus kann über weite Strecken (bis zu 100 km) durch die Luft verbreitet werden, vor allem in feuchten und windigen Regionen (z. B. Küstengebieten)
- Menschen als mechanische Überträger
- Menschen können das Virus an Schuhen, Kleidung, Haaren oder Händen verbreiten, ohne selbst erkrankt zu sein
- Tiertransporte
- Überregionale und internationale Tiertransporte stellen ein großes Risiko für die Ausbreitung dar
Maßnahmen gegen die MKS
Gegen die Maul- und Klauenseuche kann geimpft werden, allerdings sind mit einer Impfung häufig Handelsbeschränkungen verbunden. Am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wurde ein mRNA-Impfstoff erfolgreich an Rindern getestet. Eine zweimalige Impfung im Abstand von vier Wochen schützt Rinder vollständig vor klinischer Erkrankung. Zudem reduziert die Impfung die Virusausscheidung so stark, dass davon ausgegangen wird, dass geimpfte Tiere kaum ansteckend sind. Weitere Untersuchungen sind notwendig, um zu klären, ob auch eine einmalige Impfung einen ausreichenden Schutz bietet und wie schnell die Schutzwirkung nach der Impfung eintritt. Derzeit ist vor allem eine schnelle Erkennung und umgehende Meldung entscheidend. Im Falle eines Ausbruchs in einem Betrieb erfolgt die Keulung des gesamten Bestandes. Zusätzlich werden Sperrzonen eingerichtet, Bewegungsverbote verhängt und umfangreiche Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt. In der EU wird übrigens seit den 90er Jahren nicht mehr geimpft. Das war übrigens auch der Grund für die bayerische Milchwirtschaft, im Jahr 1998 den MKS-Hilfsfonds als Selbsthilfemaßnahme zu gründen. Das EU-Recht räumt nur im Ausnahmefall die Möglichkeit für Notimpfungen ein, da die Europäische Union seit vielen Jahren frei von der MKS ist und eine Impfung deshalb nach wie vor nicht als erste Maßnahme der Wahl zu deren Bekämpfung in Frage kommt. Eine Notimpfung käme also nur dann in Betracht, wenn sich die Infektion massiv und schnell ausbreitet. Mit einer Notimpfung in Form einer sogenannten Ringimpfung wäre es beispielsweise möglich, eine Immunschranke um einen Seuchenherd zu bilden und damit eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Weitere Informationen sind dem folgenden Flyer zu entnehmen: https://tinyurl.com/4tnru6d6