Zum 1. Juli 2026 führt Bayern den sogenannten Wassercent ein. Ziel ist ein bewussterer Umgang mit der Ressource Wasser sowie die Finanzierung von Maßnahmen zum Grundwasserschutz.
Betroffen sind Betriebe, die Grundwasser über einen eigenen Brunnen entnehmen. Der Wassercent beträgt 0,10 Euro je Kubikmeter. Dabei gilt ein Freibetrag von 5.000 m³ pro Betrieb und Jahr. Für den ersten Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 reduziert sich dieser auf 2.500 m³.
Betriebe, die Wasser über das öffentliche Trinkwassernetz beziehen, zahlen den Wassercent nicht direkt. Die Kosten werden jedoch voraussichtlich über den Wasserpreis an die Verbraucher weitergegeben. Wasserentnahmen über Wasser- und Bodenverbände bleiben weiterhin vollständig vom Wassercent befreit.
Für die Berechnung wird grundsätzlich die genehmigte Entnahmemenge herangezogen. Alternativ können Betriebe die tatsächlich geförderte Wassermenge bis zum 1. März des Folgejahres melden. Eine gesetzliche Messpflicht besteht zwar nicht, eine Dokumentation der Fördermengen wird jedoch empfohlen.
Wichtig für viele landwirtschaftliche Betriebe: Bereits heute erlaubnisfreie Nutzungen – beispielsweise für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb oder zum Tränken von Vieh – bleiben auch künftig vom Wassercent ausgenommen.
Zusätzlich wurde eine Amnestieregelung für ältere Brunnen ohne gültige Genehmigung geschaffen. Betroffene Betriebe können diese bis zum 31. Dezember 2027 nachmelden und unter bestimmten Voraussetzungen von Bußgeldern und Nachforderungen verschont bleiben.
Unsere Empfehlung
- Wasserversorgung prüfen (Netz, Eigenbrunnen oder Verband)
- Entnahmemengen überschlagen und künftig dokumentieren
- Genehmigungsstatus bestehender Brunnen kontrollieren
- Bei Bedarf die Amnestieregelung nutzen
Wer frühzeitig handelt, schafft Klarheit und kann die Auswirkungen des Wassercent auf den eigenen Betrieb besser einschätzen.
Weiterführende Informationen stellt das Bayerische Umweltministerium und der Bayerische Bauernverband auf seiner Internetseite zum Wassercent zur Verfügung.
https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm
https://www.bayerischerbauernverband.de/wassercent2026